Millionenstrafe? Datenskandal könnte für Post noch einmal sehr teuer werden
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Das Unternehmen verknüpfte Adressdaten mit Parteiaffinitäten und sollte 18 Millionen Euro Strafe zahlen. Ein Gericht hob die Strafe auf, doch jetzt muss das Verfahren wiederholt werden
Rund fünf Jahre nach Aufliegen des Datenskandals bei der Österreichischen Post könnte die Causa für das Unternehmen noch einmal richtig teuer werden. Die Post hatte Adressdaten von Personen mit Einschätzungen zu deren politischer Einstellung verknüpft und sollte dafür laut Datenschutzbehörde eine Strafe in Höhe von 18 Millionen Euro bezahlen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hob die Strafe auf - doch jetzt muss das Verfahren wiederholt werden. Der Grund dafür ist eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH 1.2.2024, Ra 2020/04/0187), über die zuerst die "Salzburger Nachrichten" berichteten.
Mehr dazu:
Post zahlt im Datenskandal bis zu 2,7 Millionen Euro an 2.000 Betroffene
Post speicherte die Parteiaffinität von Millionen Kunden und verkaufte diese Daten weiter. Jetzt schließt man einen Vergleich mit 2.000 Klägern
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EuGH-Urteil: Post muss Kunden sagen, an wen sie Daten verkauft
Ein Bürger verlangte Auskunft über die Weitergabe personenbezogener Daten. Die Post nannte jedoch keine konkreten Empfänger.
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Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Millionenstrafe gegen die Post Ende 2020 wegen eines Formalfehlers aufgehoben. Vereinfacht gesagt, kritisierte das Gericht, dass die Datenschutzbehörde in ihrer Entscheidung nicht bestimmte Mitarbeiter der Post für den Verstoß gegen den Datenschutz verantwortlich gemacht hatte, sondern nur das Unternehmen als solches, was zu wenig gewesen sei. Die Datenschutzbehörde ließ aber nicht locker und wandte sich mit einer Revision an das Höchstgericht. Dort hat sie vorläufig recht bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun eine neuerliche Entscheidung über die Strafe fällen. Das Verfahren ist bereits am Gericht anhängig, bestätigt ein Pressesprecher dem STANDARD. Wie es ausgeht, ist offen.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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