Gericht erklärt Datenschutzklausel bei Laudamotion für unzulässig
Es wurden Verstöße gegen die DSGVO festgestelltDas Oberlandesgericht (OLG) Wien hat eine Datenschutzklausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Billigfluglinie Laudamotion für unzulässig erklärt. Es geht um einen Passus, der die Verwendung von Daten unter anderem für die Abwicklung von Flugbuchungen regelt. Die Klausel sei intransparent, da daraus nicht hervorgehe, an wen und zu welchem Zweck die Daten übersendet werden, befand das Gericht laut einer Aussendung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).
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